In dieser Übung verschaffen Sie sich Schritt für Schritt einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Status Ihrer Projektorganisation.
Sie erinnern sich: geschäftliche E-Mail-Adressen der Projektpartner können unkritisch sein, wenn sie z.B. auf der Webseite der Organisation veröffentlicht werden. Privatadressen oder Kontaktdaten von Teilnehmenden sind dagegen sicherlich kritischer und sollten mit mehr Sorgfalt behandelt werden. Sobald es sich um sogenannte „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ handelt, sollten diese unter keinen Umständen ohne Rücksprache mit einem Datenschutzbeauftragten verarbeitet werden.
Die DSGVO definiert in Artikel 9, was bei der „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ zu berücksichtigen ist. Darunter fallen Daten, aus denen „die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen“, sowie genetische, biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Die Verarbeitung solcher Daten ist nach der DSGVO zunächst untersagt und nur unter sehr engen Vorgaben möglich.