Für die Öffentlichkeitsarbeit werden verschiedene Medien und Verbreitungskanäle genutzt. Aus Datenschutzsicht ist nur die Veröffentlichung personenbezogener Daten relevant. Im Rahmen eines Projekts könnten dies zum Beispiel sein:
Bei der folgenden Betrachtung der Kanäle gehen wir davon aus, dass die Betroffenen über die Verarbeitung informiert sind, in die Veröffentlichung eingewilligt haben und die Verarbeitung rechtmäßig ist.
🟢 Eigene Webseite: Die Inhalte der eigenen Webseite liegen in der Regel in der Verantwortlichkeit der eigenen Organisation. Hat der Dienstleister, bei dem die Webseite gespeichert ist, seinen Sitz in der
EU und es wurde ein AV-Vertrag abgeschlossen, ist die Nutzung dieses Kanals in der Regel unbedenklich.
🟢 EPALE (Electronic Platform for Adult Learning in
Europe): EPALE ist die europäischen Plattform für Erwachsenenbildung in
Europa. Die Webseite unterliegt den Standards der DSGVO. (https://epale.ec.europa.eu/) .
🟢🟡 Fremde Webseiten: Bei der Veröffentlichung auf fremden Webseiten (z.B. Fachbeiträge auf Bildungs- oder Forschungsportalen) hängt die datenschutzrechtliche Bewertung überwiegend vom Standort des Betreibers der Webseite ab und von dessen Standards der Datenverarbeitung.
🟢🟡 Mastodon ist ein dezentrales Open-Source-Netzwerk, dessen Funktionsumfang mit X vergleichbar ist. Das Netzwerk gehört im Unterschied zu den bekannten Social-Media-Diensten nicht einem kommerziellen Unternehmen, sondern besteht aus unabhängigen kleinen Netzwerken, die sich zu einem großen Netzwerk zusammenschließen. Für die datenschutzrechtliche Bewertung ist entscheidend, über welchen Server man das Netzwerk nutzt und welche datenschutzrechtlichen Garantien es vom Betreiber des Servers gibt. Grundsätzlich steht der Nutzung der Plattform aber nichts im Weg.
🟡 Faceboook & Instagram gehören
zusammen mit WhatsApp zum Konzern Meta. Der Hauptsitz des Unternehmens
befindet sich in den USA. Grundsätzlich steht der Nutzung der
Plattformen aus dieser Sicht nichts im Weg, es fehlt jedoch an
Transparenz über die Datenverarbeitung und die genauen Zwecke der
Verarbeitung.
🟡 LinkedIn ist ein berufliches Netzwerk, das vor einigen Jahren von Microsoft übernommen wurde. Der Hauptsitz des Unternehmens
befindet sich in den USA. Grundsätzlich steht der Nutzung der
Plattformen aus dieser Sicht nichts im Weg, es fehlt jedoch an
Transparenz über die Datenverarbeitung und die genauen Zwecke der
Verarbeitung.
🟡 X (ehemals Twitter):
Twitter wurde von Elon Musk gekauft und im Rahmen einer
Umstrukturierung in die X umbenannt. Der Hauptsitz des
Unternehmens befindet sich in den USA. Grundsätzlich steht der Nutzung der
Plattformen aus dieser Sicht zwar nichts im Weg, es fehlt jedoch an
Transparenz über die Datenverarbeitung und die genauen Zwecke der
Verarbeitung.
🟡🔴 TikTok gehört
dem Unternehmen ByteDance mit Hauptsitz in China. Für dieses Land gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss und auch hier ist unklar ist, in welchem Umfang und zu welchen
Zwecken das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet. Die Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten sollte auf TikTok so minimal wie möglich
gehalten werden.
Zahlreiche Social-Media-Plattformen bieten Plugins an, mit denen man Social-Media-Inhalte auf der eigenen Webseite einbinden kann. Einige dieser Plugins übertragen allerdings bereits beim Öffnen einer Webseite personenbezogene Daten der Webseiten-Besucher an die Social-Media-Unternehmen. Wenn Sie derartige Plugins verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass die Webseiten-Besucher über die Verarbeitung informiert werden und die Möglichkeit haben, der Verarbeitung nicht zuzustimmen.