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Gegenstand und Ziele

Abschlussbedingungen

Art. 1 DSGVO -  Gegenstand und Ziele


  1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
  2. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  3. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.


Was bedeutet das? 

Die DSGVO beschäftigt sich ausschließlich mit dem Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen. Weil das so wichtig ist, wiederholen wir nochmal aus Modul 1, was damit gemeint ist:

Natürliche Personen

Gemeint sind einzelne "physische" Menschen als Träger von Rechten und Pflichten. Im Gegensatz dazu beschreibt der Begriff "juristische Person" eine Personengruppe oder eine Organisation, wie z.B. Unternehmen, Vereine oder Stiftungen. Der Datenschutz schützt also ausschließlich Menschen und nicht Organisationen.

Beispiel: Der Verein XYZ kann für sich keine Rechtsansprüche aus der DSGVO ableiten, sehr wohl aber seine Mitarbeitenden oder Mitglieder.

Personenbezogene Daten

Es geht ausschließlich um Daten, die sich auf eine Person beziehen oder von einer Person erstellt wurden:

  • Daten ÜBER Personen: Alles, was uns unterscheidbar von anderen macht: unser Name, Privatadresse, Geburtsdatum, persönliche E-Mail-Adresse, Steuernummer, Fotos & Videos auf denen wir abgebildet sind,...
  • Daten VON Personen: Inhalte von Nachrichten oder Daten, die im Rahmen von Kommunikationstätigkeiten anfallen, wie zum Beispiel IP-Adressen. 

Beispiel: Die E-Mail-Adresse info@my-company.com ist kein personenbezogenes Datum, die E-Mail-Adresse maria.meyer@my-company.com dagegen schon.

Was wird geschützt?

Nicht die Daten stehen im Vordergrund der DSGVO, sondern der Schutz der Grundrechte der Menschen.