Da die europäische Datenschutzgrundverordnung für alle EU-Staaten gilt, steht einer Datenverarbeitung innerhalb der europäischen Union nichts im Weg. Wenn Daten allerdings außerhalb der europäischen Union in so genannten "Drittländern" verarbeitet werden, müssen Sie prüfen, ob in dem Land ein angemessenes Datenschutzniveau besteht, so dass auch dort die personenbezogenen Daten gut geschützt sind.
Die DSGVO regelt die "Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen" in Kapitel 5 (Artikel 44 bis 50 DSGVO).
Eine Übermittlung in ein Drittland außerhalb der EU ist nur zulässig, wenn die Europäische Kommission dem Drittland ein angemessenes Schutzniveau zugesprochen hat.
Aus Sicht der Europäischen Kommission sind Norwegen, Liechtenstein und Island mit den EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt. Die Europäische Kommission hat darüber hinaus Andorra, Argentinien, Kanada (kommerzielle Organisationen), die Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, die Insel Man, Japan, Jersey, Neuseeland, die Republik Korea, die Schweiz, das Vereinigte Königreich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung und der LED, die Vereinigten Staaten (kommerzielle Organisationen, die am EU-US-Datenschutzrahmen teilnehmen) und Uruguay als angemessenen Schutz anerkannt.
Eine Liste der aktuellen Staaten findet sich auf der Webseite der EU Kommission: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en
Ist ein Transfer von personenbezogenen Daten in Länder geplant, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, so bleibt nur der Rückgriff auf die so genannten "EU-Standardvertragsklauseln" oder andere ausreichende Garantien. Die Standardvertragsklauseln sind ein Vertragsmuster der Europäischen Kommission. Mit diesen Verträgen verpflichtet sich der Dienstleister im Drittstaat die europäischen Datenschutzstandards einzuhalten. Verwendet man diese Vertragsmuster, kann die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne weitere Genehmigung der Aufsichtsbehörden erfolgen.
Eine Vorlage der EU-Standardvertragsklauseln findet sich auf der Webseite der EU Kommission: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/standard-contractual-clauses-scc_en