Neben der Europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (EDPS) gibt es in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union mindestens eine nationale Datenschutz-Aufsichtsbehörde bzw. einen nationalen Datenschutzbeauftragten.
Die Datenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Rechte und Pflichten im Bereich des Datenschutzes zu informieren. Sie beraten kompetent zu Datenschutzthemen und sind erste Anlaufstelle für Betroffene, Verantwortliche und für Beschwerden.
Einige Aufsichtsbehörden stellen für diesen Zweck bereits ein elektronisches Beschwerdeformular auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Unabhängig davon haben wir das Recht, uns über einzelne Verarbeitungen, Organisationen, Institutionen und Unternehmen zu beschweren. Die Datenschutzbehörde ist dann in der Pflicht dieser Beschwerde nachzugehen.
Die Aufgaben der Datenschutzbehörden werden auf der Webseite der europäischen Kommission erklärt: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/reform/rules-business-and-organisations/enforcement-and-sanctions/enforcement/what-role-data-protection-authority_de
Informieren Sie sich, welche nationale Behörde für Dich zuständig ist und auf welchem Wege eine Datenschutz-Beschwerde eingereicht werden kann.
Screenshot Webseite edps.europa.eu des Europäischen Datenschutzbeauftragten