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Recht auf Beschwerde

Abschlussbedingungen

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Art. 77 DSGVO


Neben der Europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (EDPS) gibt es in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union mindestens eine nationale Datenschutz-Aufsichtsbehörde bzw. einen nationalen Datenschutzbeauftragten. 

Die Datenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Rechte und Pflichten im Bereich des Datenschutzes zu informieren. Sie beraten kompetent zu Datenschutzthemen und sind erste Anlaufstelle für Betroffene, Verantwortliche und für Beschwerden

Einige Aufsichtsbehörden stellen für diesen Zweck bereits ein elektronisches Beschwerdeformular auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Unabhängig davon haben wir das Recht, uns über einzelne Verarbeitungen, Organisationen, Institutionen und Unternehmen zu beschweren. Die Datenschutzbehörde ist dann in der Pflicht dieser Beschwerde nachzugehen.

Die Aufgaben der Datenschutzbehörden werden auf der Webseite der europäischen Kommission erklärt: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/reform/rules-business-and-organisations/enforcement-and-sanctions/enforcement/what-role-data-protection-authority_de


Aufgabe:

Informieren Sie sich, welche nationale Behörde für Dich zuständig ist und auf welchem Wege eine Datenschutz-Beschwerde eingereicht werden kann. 

Website Screenshot of the European Data Protection Supervisor

Screenshot Webseite edps.europa.eu des Europäischen Datenschutzbeauftragten