Verarbeitet jemand meine personenbezogenen Daten, habe ich als betroffenen Personen verschiedene Rechte in Bezug auf die Verarbeitung der Daten. In der DSGVO sind diese Rechte formuliert, zum Beispiel muss ich über die Verarbeitung der Daten informiert werden, ich muss Auskunft über die Verarbeitung der Daten bekommen und ich habe in vielen Fällen das Recht, der Verarbeitung meiner Daten zu widersprechen.
Diese Rechte sind vor allem in Kapitel 3 der DSGVO „Rechte der betroffenen Personen“ in Artikel 12 bis 23 beschrieben. Wir haben auch das Recht, uns bei einer der nationalen Aufsichtsbehörden zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Außerdem müssen wir seitens der Verantwortlichen über Datenschutzvorfälle informiert werden, die unsere personenbezogenen Daten betreffen (Art. 34 DSGVO).
Unsere Rechte im Einzelnen:
Diese Rechte können in begründeten Fällen durch europäische oder nationale Gesetze beschränkt werden, zum Beispiel zur Landesverteidigung, zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Wer sich mit dem Datenschutz beschäftigt, muss deswegen auch immer die nationale Gesetzgebung berücksichtigen, denn die DSGVO sieht ausdrücklich vor, dass die Bestimmungen durch die Mitgliedsstaaten der Union geschärft und detailliert werden können.
Im Folgenden stellen wir die Rechte im Einzelnen vor.