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Nutzung von Dienstleistern

Abschlussbedingungen

Partnerorganisationen können im Projekt für einzelne Teilbereiche verantwortlich sein. Wird z.B. der Datenaustauch über eine Cloudplattform beschlossen, so ist die Partnerorganisation, die die Plattform bereitstellt, für deren datenschutzkonformen Betrieb verantwortlich. Sie stellt sicher, dass ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen implementiert wurden und dass die Nutzung der Plattform datenschutzrechtlich konform ist. 

Bei der Nutzung externer Dienstleister schließt dies auch den Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags und ggf. eine Risikoabschätzung mit ein (siehe Kurs "Grundlagen Datenschutz > Meine Rechte, meine Pflichten")



Aufgabe

Erstellen Sie eine Liste von Dienstleistern und Onlineservices, die Sie im Rahmen Ihres Projektes nutzen. Wer ist in Ihrer Organisation für die Administration der Dienste verantwortlich? Wer für die Verwaltung der Verträge? Klären Sie, ob es für die einzelnen Dienstleister ein AV-Vertrag benötigt wird und ob dieser ggf. schon vorhanden ist.