Zum Hauptinhalt
Textseite

Besonders schützenswerte Daten

Abschlussbedingungen

Die DSGVO spricht in Artikel 9 von „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“. Die Verarbeitung dieser Datenkategorien ist zunächst untersagt.


Artikel 9 Absatz 1 DSGVO 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.


Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die in diese Kategorien fallen, ist nur unter bestimmten Umständen und unter strengen Vorgaben möglich. Eine Verarbeitung sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. 

Diese Vorgaben sind sehr ernst zu nehmen, denn die nationalen Aufsichtsbehörden prüfen diese Fälle durchaus intensiver und können höhere Geldbußen verhängen. 



Tipp

Sollten Sie besonderen Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten, empfehlen wir Ihnen dringend eine datenschutzrechtliche und juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.


Quelle: José Augusto Camargo auf Pixabay