Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses werden von den Mitarbeitenden einige personenbezogene Daten verarbeitet. Dies ist im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses aber auch notwendig und ergibt sich zum Großteil aus den gesetzlichen Vorgaben (Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht). Die Verantwortlichkeit für die Verarbeitung dieser Daten liegt in der Regel bei den Personalverantwortlichen.
Die DSGVO regelt dies in Artikel 88 DSGVO („Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“). Allerdings wird hier auf die Rechtsvorschriften einzelner Mitgliedsstaaten verwiesen.
Im Normalfall sollte die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten von Mitarbeitenden von Ihrer Personalabteilung geklärt sein.
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