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Verarbeitung von Teilnehmendendaten

Abschlussbedingungen

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten benötigen Sie eine Rechtsgrundlage. Im Rahmen von Schulungsmaßnahmen ist dies in der Regel der Vertrag, den Sie als Schulungsanbieter mit Ihren Teilnehmenden abschließen, bzw. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihre Teilnehmenden bei der Buchung einer Schulung akzeptieren. 

Für die Dauer der Schulung dürfen Sie daher die Daten der Teilnehmenden verarbeiten. 

Allerdings gilt auch hier der Grundsatz der Datenminimierung: Sie dürfen nur die Daten der Teilnehmenden erheben und verarbeiten, die auch für die Durchführung der Schulung erforderlich sind.

Welche sind das konkret? 

  • Kontaktdaten: Sie können argumentieren, dass Sie die Kontaktdaten der Teilnehmenden benötigen, um sie ggf. über Änderungen im Schulungsbetrieb zu kontaktieren oder ihnen sonstigen wichtige Informationen zur Schulung mitzuteilen. 
  • Personendaten: Zur Erfüllung des Vertrages benötigen Sie selbstverständlich bestimmte Personendaten. Name und Anschrift für die Rechnungsstellung, gegebenenfalls weitere Daten zur Abrechnung oder zur Ausstellung des Schulungszertifikates. 

Unabhängig davon fallen eventuell automatisch Daten durch die Teilnahme an der Schulung an. Bei einem Online-Webinar werden technische Nutzungsdaten und ggf. Kommunikationsdaten erfasst. Das sind vielleicht Informationen, die Sie selbst nicht benötigen oder auswerten, die aber allein durch die Nutzung der jeweiligen technischen Plattformen anfallen. Auch über diese Datenverarbeitung müssen Sie Ihre Teilnehmenden informieren.


Quelle: Maicon Fonseca Zanco auf Pixabay