Die DSGVO verpflichtet Sie als Verantwortlichen, Ihre Teilnehmenden über die Datenverarbeitung zu informieren. Dies kann in der Praxis über Datenschutzhinweise auf der Webseite oder ein gesondertes Merkblatt realisiert werden.
Die Datenschutzhinweise müssen folgende Inhalte enthalten:
- Wer verarbeitet die Daten der Teilnehmenden?
- Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet? (z.B. zur ordnungsgemäßen Durchführung der Schulung)
- Auf welcher Rechtsgrundlage findet die Verarbeitung statt? (In diesem Falle auf Grundlage einer vertraglichen Maßnahme (siehe Artikel 6, Absatz 1 b DSGVO – mehr Informationen in unserem Kurs "Grundkurs Datenschutz")
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? (Diese Liste müssten Sie nach der letzten Übung vor sich liegen haben.)
- Wer hat Zugriff auf diese personenbezogenen Daten? (Neben den Mitarbeitenden Ihrer Organisation können dies eventuell Drittanbieter sein, wenn z.B. ein Lernsystem von einem externen Dienstleister bereitgestellt wird.)
- Wie lange werden diese Daten aufbewahrt? Wann werden die Daten in Ihren Systemen wieder gelöscht? (Sie erinnern sich: sobald der Zweck für die Verarbeitung der Daten wegfällt, müssen Sie die Daten löschen. Ausnahme: wenn es entsprechende gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt, an die Sie sich halten müssen.)
- Zu Guter Letzt muss das Merkblatt die Betroffenen noch über ihre Rechte gemäß Art. 12 – 23 DSGVO aufklären. Dies sind vor allem Informations- und Auskunftsrechte sowie das Recht auf Löschung, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und das Widerspruchsrecht
Sie finden eine Vorlage für die Datenschutzhinweise in unserem Kurs „Werkzeuge und Tools“.
Quelle: heyannieb auf Pixabay