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Check: Datenminimierung

Abschlussbedingungen
Benötige ich wirklich alle vorliegenden Informationen? 


Eine wichtiger Grundsatz im Datenschutz ist die Datenminimierung. Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die auch wirklich benötigt werden. Dies soll verhindern, dass grundlos Daten zu einer Person gesammelt werden, obwohl diese  für den eigentlichen Zweck nicht notwendig wären. 


Beispiel: Adresse
Von einem Projektbeteiligten benötige ich für die Projektarbeit lediglich die Kontaktdaten, wie z.B.  E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer. Es gibt keinen Grund z.B. die Privatadresse der Projektbeteiligten zu erheben. Von den Mitarbeitenden meiner Firma oder Organisation benötige ich diese Daten zum Zweck der Personalverwaltung aber durchaus.

Beispiel: Newsletter
Zum Versenden eines Newsletters benötigt man lediglich eine E-Mail-Adresse. Alle weiteren Daten, wie Name, Vorname oder Geburtsdatum sind nicht zwingend notwendig und dürfen daher nicht zwingend abgefragt werden.


Quelle: OpenClipart-Vectors auf Pixabay