Eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist laut DSGVO die Basis für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten.
Bei diesem Punkt fühlen sich Laien häufig unsicher. Wir empfehlen Ihnen, einfach nach dem Ausschluss-Verfahren vorzugehen und zunächst die offensichtlich nicht zutreffenden Rechtsgrundlagen auszuschließen. Gehen Sie die folgenden Möglichkeiten Schritt-für-Schritt durch:
Wer Daten aufgrund einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung verarbeitet, ist immer auf der sicheren Seite. Im Rahmen von Projekten müssen Daten aufgrund bestehender Verträge bearbeitet werden. Daten von Mitarbeitenden müssen aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen verarbeitet werden. Bestimmte Daten müssen aufgrund finanz- und steuerrechtlicher Gesetze aufbewahrt werden.
Gibt es keine rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, besteht die Möglichkeit, sich eine Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Diese erfolgt idealerweise schriftlich, da sie dann belegt werden kann. Eine Einwilligung ist theoretisch aber auch mündlich möglich. Diese Rechtsgrundlage bietet sich zum Beispiel bei der Speicherung von Daten zu Marketingzwecken an oder für das Einholen der Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos.
Verantwortliche können Daten auch aus „berechtigtem Interesse“ verarbeiten. Dieses Interesse muss aber begründet werden können. Die DSGVO sieht hier eine umfangreiche Interessenabwägung vor, in der Sie Ihre Interessen, den möglichen Interessen der Betroffenen gegenüberstellen und die Risiken abwägen. Eine solche Interessenabwägung sollte im Zweifelsfall einer Datenschutzbehörde vorgelegt werden können, ansonsten können Strafen oder Bußgelder drohen.
(Die Rechtsgrundlagen "lebenswichtige Interessen" und "Aufgabe im öffentlichen Interesse" haben wir hier weggelassen, da sie im Rahmen von Erasmus+-Projekten nicht relevant ist.)
Eine ausführliche Beschreibung aller Rechtsgrundlagen findet sich in unserem Modul "Grundkurs Datenschutz".
Hinweis: Dieses E-Learning stellt keine Rechtsberatung dar!
Quelle: Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay