Als betroffene Person habe ich das Recht, über die Verarbeitung meiner Daten informiert zu werden. Wir als Verarbeitende müssen deswegen sicherstellen, dass die Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.
Dieser Informationspflicht wird meist in Form von Datenschutzhinweisen nachgekommen. Diese finden sich auf Webseiten, Newsletter-Anmeldeseiten, sind Teil von Verträgen oder werden uns als separates Dokument ausgehändigt. In den Datenschutzhinweisen steht unter anderem, wer unsere Daten zu welchem Zweck verarbeitet und was mit den Daten geschieht.
Der Informationspflicht kann man auch mündlich nachkommen, allerdings ist es im Streitfall dann schwierig nachzuweisen, dass Betroffenen wirklich über die Datenverarbeitung informiert wurden.
Zwischen Projektpartnern wird dies meist pragmatisch, ohne schriftliche Information gehandhabt. Im Umgang mit Externen, insbesondere bei Privatpersonen und Teilnehmenden sollten aber durchaus schriftliche Datenschutzhinweise genutzt werden.
Quelle: Coffee Bean auf Pixabay