Laut DSGVO müssen wir personenbezogene Daten nach Wegfall des Zwecks der Verarbeitung löschen. Nur wenn es andere triftige Gründe gibt (in der Regel sind das rechtliche Pflichten), dürfen wir die Daten länger aufbewahren. Wenn ein Projekt beendet ist, kann es also durchaus sein, dass wir weiter für personenbezogenen Daten verantwortlich sind.
Ein typisches Beispiel sind Daten, die aus steuerrechtlichen Gründen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen. In Deutschland müssen z.B. Geschäftsbriefe und Steuerunterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Auch für ERASMUS+-Projekte gibt es Aufbewahrungspflichten. Diese liegen je nach Förderhöhe und Projekt zwischen drei und fünf Jahren und gelten insbesondere für Buchhaltungs- und Steuerunterlagen, sowie für Unterlagen über tatsächliche Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Projektes. Die entsprechenden Aufbewahrungsfristen sind in der Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Agentur zu finden.
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