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Hinweise für die Praxis

Abschlussbedingungen


Achtung!

Prüfen Sie immer, ob es in der nationale Gesetzgebungen konkrete Aufbewahrungsfristen für bestimmte Datenkategorien gibt (z.B. aus steuerrechtlichen Gründen) und berücksichtigen Sie diese entsprechend in Ihrem Löschkonzept. 


Tipp

In der Praxis hat sich bewährt, einen oder zwei „Löschtage“ pro Jahr einzuplanen. Wenn es in Ihrer Organisationen etwas ruhiger ist, bietet es sich an, dass die Mitarbeitenden in ihrem jeweiligen Bereich prüfen, welche Daten gelöscht werden können. Diese Routine stellt sicher, dass die Speicherung personenbezogener Daten im Unternehmen regelmäßig überprüft werden.



Quelle: OpenClipart-Vectors auf Pixabay