Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
Wenn wir an personenbezogene Daten denken, fallen uns zunächst Dinge, wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Anschrift ein. Im Sinne der DSGVO ist aber jedes Datum, das Rückschlüsse auf eine Person zulässt, ein personenbezogenes Datum. Somit fallen darunter auch Daten zur Identifikation, wie Kundennummern, Versicherungsnummern oder Steuernummern.
Im weitesten Sinne könnte man sich sogar die Frage stellen, ob nicht sogar eine persönliche Kaffeetasse im Büro ein personenbezogenes Datum ist. So könnte die Größe der Tasse oder ein aufgedruckter Spruch einen Rückschluss auf die Identität der besitzenden Person zulassen. Natürlich ist dieser Gedanke sehr weit hergeholt, aber er zeigt, wie weitreichend die Idee hinter der DSGVO ist.