Willigt eine betroffene Person in die Verarbeitung ihrer Daten ein, kann dies eine Rechtsgrundlage sein. Allerdings definiert die DSGVO genaue Bedingungen für die Einwilligung (siehe Art.7 DSGVO):
Das zeigt: Eine Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung ist nicht unbedingt die beste Lösung, vor allem, weil sie von der betroffenen Person jederzeit widerrufen werden kann. Für einfache Anwendungsfälle ist sie aber durchaus ausreichend.
Beispiel: Sie möchten einen Newsletter versenden. Durch die Anmeldung für den Newsletter, geben Ihnen die Interessenten die Einwilligung, zukünftig per E-Mail informiert zu werden. Wer sich für den Newsletter angemeldet hat, kann jederzeit seine Einwilligung widerrufen, indem er oder sie sich vom Newsletter abmeldet. Das technische System des Newsletter-Tools gibt Ihnen gleichzeitig einen Beleg für die Einwilligung.
Quelle: Muhammad Ribkhan auf Pixabay