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Weitere Interessen

Abschlussbedingungen

Lebenswichtige Interessen - Art. 6 Abs. 1 lit d) DSGVO

Öffentliche Interessen - Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO

Die Rechtsgrundlagen, die sich auf lebenswichtige oder das öffentliche Interesse beruft, kommt vorwiegend bei öffentlichen Stellen zum Einsatz. In der Privatwirtschaft passen diese Rechtsgrundlagen eher selten, außer es geht um medizinischen Dienste, Krankenhäuser oder sonstigen Institutionen, die in diesem Bereich tätig sind. 

Zu diesen Rechtsgrundlagen heißt es in der DSGVO: 

„Einige Arten der Verarbeitung können sowohl wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses als auch lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person dienen; so kann beispielsweise die Verarbeitung für humanitäre Zwecke einschließlich der Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung oder in humanitären Notfällen insbesondere bei Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen erforderlich sein.“ (Erwägungsgrund 46)


Quelle: Megan Rexazin auf Pixabay