Der Schutzbedarf von personenbezogenen Daten hängt davon ab, wie umfangreich oder kritisch die verarbeiteten Daten sind. Analysieren Sie deswegen für jede Verarbeitung:
Sollten Sie besonders umfangreiche und/oder besonders kritische Daten verarbeiten, müssen die Schutzmaßnahmen entsprechend hoch sein. Sie erinnern sich, kritische Daten sind vor allem die so genannten "Artikel 9 Daten". Artikel 9 DSGVO beschreibt „besondere Kategorien personenbezogener Daten“:
Darüber hinaus verdienen Kinder nach der DSGVO einen besonderen Schutz, „da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind“ (Erwägungsgrund 38).
Ist auf den ersten Blick nicht klar, wie hoch das Risiko der Datenverarbeitung ist, muss der Verantwortliche eine umfassendere Untersuchung durchführen, z.B. in Form einer Risikoanalyse. Dabei hinterfragt er mit seinem Team die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kritisch, implementiert angemessene und geeignete Schutzmaßnahmen und führt im Zweifelsfall eine Risikoabwägung durch. Eine Vorlage dafür finden Sie im Kurs "Werkzeuge und Tools".
Spätestens wenn die Verarbeitung aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, muss eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) durchgeführt werden. Eine Datenschutzfolgeabschätzung bewertet die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer geplanten Verarbeitung und definiert klare Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, zum Schutz der personenbezogenen Daten.
Diese Maßnahme ist aber nur bei wirklich umfangreichen und kritischen Datenverarbeitungen notwendig. Falls es Sie interessiert, wie eine Datenschutzfolgeabschätzung aussieht, eine Gruppe Interessierter hat eine DSFA für die Corona App im Jahr 2020 erstellt, die öffentlich verfügbar ist: https://www.researchgate.net/publication/341097723_Data_Protection_Impact_Assessment_for_the_Corona_App.
Quelle: Mohamed Hassan auf Pixabay