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Grundlagen

Abschlussbedingungen

Kommunikation ist ein zentrales Element in jedem Projekt. In Erasmus+-Projekten arbeiten Organisationen über viele Ländergrenzen hinweg zusammen, so dass eine regelmäßige und intensive Kommunikation besonders wichtig ist. 

Digitale Kommunikation hat hierbei längst traditionelle Kanäle, wie Briefe oder das analoge Telefon abgelöst. Die Kommunikation findet deswegen zum größten Teil über E-Mail, Messenger und Videokonferenzen statt.

Die Datenschutzgrundverordnung greift für Kommunikationsdienste auf verschiedenen Ebenen. Wenn die Projektpartner gegenseitig E-Mail-Adressen oder User-IDs einzelner Dienste austauschen, so findet das freiwillig und zum Zweck der gegenseitigen Kommunikation statt. Das ist aus Datenschutzsicht unbedenklich, da ohne Kommunikation die Mitarbeit an dem jeweiligen Projekt gar nicht möglich ist. Der Austausch ist zur Erfüllung des Projektvertrages erforderlich.



Achtung

Gemäß der Informationspflicht, die in der DSGVO verankert ist, müsste streng genommen jeder Projektpartner die projektbeteiligten Personen darüber informieren, was mit den Kontaktdaten in der eigenen Organisation passiert: wo diese wie lange gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat und so weiter. In der Regel wird in der Praxis darauf aber verzichtet. 

Sobald Kommunikation mit externen Personengruppen (z.B. externe Fachleute oder Teilnehmende von Veranstaltungen und Schulungen) geplant ist, sollten die Informationspflichten der DSGVO in jedem Fall umgesetzt werden.


Quelle: Zadok Artifex auf Pixabay