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Sonderfall USA

Abschlussbedingungen

Eine Datenübermittlung in die USA galt lange Zeit als kritisch. Die bisherigen Vereinbarungen zum Datenaustausch mit den USA wurden jeweils im Jahre 2015 („Safe Harbor“) und 2020 („Privacy Shield“) vom europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. 

Seit dem 10.07.2023 gibt es mit dem „EU-U.S. Data Privacy Framework“ ein neues Abkommen, das die Datenübermittlung in die USA regelt. Personenbezogene Daten können seitdem wieder an Organisationen übermittelt werden, die sich beim U.S. Department of Commerce zertifiziert haben. Das U.S. Department of Commerce veröffentlicht eine Liste, anhand der überprüft werden kann, ob die betreffende Organisation zertifiziert ist: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search

Überprüfen Sie Dienstleister aus den USA anhand dieser Liste, bevor Sie deren Angebote nutzen.



Eine ausführliche Beschreibung der Problematik finden Sie in unserem Kurs "Grundlagen Datenschutz -> Die DSGVO erklärt".