Nach Artikel 6 DSGVO benötigen wir für die Verarbeitung personenbezogener Daten immer eine Rechtsgrundlage. Eine Einwilligung der betroffenen Person kann in bestimmten Fällen als Rechtsgrundlage dienen. In diesem Fall muss die Person in die Verarbeitung einwilligen und Sie müssen den Erhalt der Einwilligung im Zweifelsfall nachweisen können. Idealerweise holen Sie die Einwilligung deswegen schriftlich ein.
Verwenden Sie als Rechtsgrundlage eine Einwilligung, müssen Sie darüber in jedem Fall in Ihren Datenschutzhinweisen informieren.
Tipps, wie Sie mit der Einwilligung für Bild- und Tonaufnahmen bei großen Veranstaltungen umgehen, finden Sie auf der Seite "Veranstaltungen".