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Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschlussbedingungen

Recht auf Datenübertragbarkeit

Art. 20 DSGVO


Laut DSGVO müssen Verantwortliche unsere Daten „in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format“ bereitstellen. Damit soll erreicht werden, dass wir unsere Daten problemlos zu einem anderen Anbieter übertragen können und somit eine uneingeschränkte Wahlfreiheit des Anbieters haben. Dieses Recht gilt für Betroffene aber nur, wenn sich die Verarbeitung der Daten auf eine Einwilligung oder die Erfüllung eines Vertrags gründet.


Beispiel

Früher war der Wechsel einer Bank mit viel Aufwand verbunden, denn man musste alle Abbuchungen und Daueraufträge manuell ändern. Heute können Banken diese Informationen austauschen und der Umzug findet weitestgehend automatisiert statt.



Quelle: zmsoul auf Pixabay