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Recht auf Berichtigung und Löschung

Abschlussbedingungen

Berichtigung und Löschung

Art. 16 bis Art. 19 DSGVO


Werden unsere personenbezogenen Daten erfasst, haben wir das Recht, dass diese Daten bei Bedarf berichtigt oder gelöscht werden. Wenn wir uns zum Beispiel bei der Online-Registrierung für eine Schulung bei unserem Namen vertippt haben, haben wir das Recht, dass diese Daten unverzüglich korrigiert werden. 

Laut DSGVO haben wir auch das „Recht auf Vergessenwerden“. Früher, als Daten hauptsächlich auf Papier erfasst und verarbeitet wurden, machte man sich spätestens dann daran, Akten zu vernichten, wenn der Platz im Regal knapp wurde. Da mittlerweile ein Großteil der Daten digital vorliegen, gibt es keinen räumlichen oder finanziellen Zwang mehr, alten Daten zu löschen. Kosten für Speicherplatz sind gering und viele denken sich "Wer weiß, wofür man die Daten noch gebrauchen kann.". 

Die Datenschutzgrundverordnung regelt deswegen klar, wann personenbezogene Daten gelöscht werden müssen: Sobald der Zweck erlischt, für den die Daten erhoben wurden, und es keine sonstigen rechtlichen Anforderung für die Aufbewahrung gibt, müssen die Daten gelöscht werden.


Rechtliche Anforderungen für die Aufbewahrung von Daten

Hier wird es manchmal etwas kompliziert. Unternehmen und Organisationen unterliegen unter Umständen rechtlichen Bestimmungen, die sie verpflichten, bestimmte Daten über einen längeren Zeitraum aufzubewahren. Aus steuerlichen Gründen müssen z.B. Daten über Zahlungsabwicklungen über mehrere Jahre archiviert werden. Hier unterliegt das Unternehmen oder die Organisation der nationalen Gesetzgebung. Bitte informieren Sie sich, welche Rechte in Ihrem Land gelten.


Beispiel

Wir haben bei einem Institut regelmäßig berufliche Schulungen besucht, sind jetzt aber in Rente und möchten deswegen, dass unsere personenbezogenen Daten dort gelöscht werden. Wir fordern das Institut auf, unsere Daten zu löschen. Das Institut kann jetzt zwar unser Kundenkonto und unsere Einstellungen zu Kommunikation oder Werbung löschen, es wird jedoch Daten zu unseren bisherigen Buchungen und zur Zahlungsabwicklung erst nach Ablauf der steuerrechtlichen und buchhalterischen Aufbewahrungsfristen löschen können. 


Quelle: OpenIcons auf Pixabay