WhatsApp steht seit Einführung der DSGVO scharf in der Kritik. Nach Ansicht der meisten Datenschützer ist die Nutzung von WhatsApp im beruflichen Kontext aus rechtlicher Sicht nicht möglich.
WhatsApp gehört zum Meta-Konzern. Dieser verdient sein Geld mit personalisierter Werbung. Angesichts der zunehmenden Verzahnung der einzelnen Dienste des Konzerns (neben WhatsApp gehören auch Facebook und Instagram dazu), stellt dies ein Risiko bezüglich der Nutzung von WhatsApp dar, da auch personenbezogene Daten für diese Zwecke verwendet werden.
Der kritischste Punkt ist allerdings, dass WhatsApp die Telefonnummern aus dem Adressbuch des Smartphones mit denen der eigenen Server abgleicht.. Dabei werden alle Nummern aus dem Adressbuch an WhatsApp übertragen, auch die Telefonnummern von Personen, die die App nicht nutzen. Somit findet eine Verarbeitung ihrer Daten ohne eine Rechtsgrundlage und ohne eine entsprechende Information statt. Es ist zwar mittlerweile möglich, den Zugriff auf das Adressbuch durch WhatsApp zu unterbinden und auch rückwirkend zu entziehen, es bleibt aber ein Restrisiko für die Organisation, dass die Mitarbeitenden diese Einstellung nicht vornehmen.
Es gibt eine Reihe von Apps, deren Funktionsumfang mit WhatsApp vergleichbar ist, die aber datenschutzrechtlich sicherer eingestuft werden können.
Einige Beispiele:
Quelle: https://www.dataguard.de/blog/dsgvo-konforme-messenger
Quelle: https://www.datenschutz.org/whatsapp-datenschutz/