All bisher genannten Regelungen gelten bereits für Webseiten, die rein zu Präsentationszwecken verwendet werden. Sobald Sie auf Ihrer Webseite weiterführende Funktionalitäten anbieten, bei denen weitere personenbezogene Daten verarbeitet werden, kommen zusätzliche Pflichten auf Sie zu.
(1) Registrierung für einen Newsletter
Wurde im Kapitel „Kommunikation und Kollaboration“ bereits ausführlich behandelt.
(2) Möglichkeit zur Registrierung, um auf weitere Inhalte zuzugreifen, wie z.B. E-Learnings.
Neben Kontaktdaten können hier ggf. auch Leistungsdaten anfallen, in Form der Abschlussquote der Lerneinheiten oder der Beurteilungen von Online-Tests. Für diese Daten sind Sie in vollem Umfang verantwortlich und müssen die Nutzenden selbstverständlich über die Verarbeitung der Daten vorab informieren.
(3) Verkauf von digitalen Inhalten (Digitale Produkte oder kostenpflichtige Lerninhalte)
In diesem Falle handelt es sich bei Ihrer Webseite bereits um einen Online-Shop. Für Online-Shops gibt es umfassende rechtliche Regelungen und Verordnungen und dazu unterschiedliche nationale Gesetze. Spätestens wenn Sie diese Art von Inhalten anbieten, sollten Sie dringend eine datenschutzrechtliche und juristische Beratung in Anspruch nehmen.
Quelle: 200 Degrees auf Pixabay