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Nutzung von Ton, Bild und Video

Abschlussbedingungen

Für die Veröffentlichung von Ton-, Bild- und Videomaterial einer Person muss in der Regel deren Einverständnis eingeholt werden (Ausnahmen kann es z.B. bei berühmten Persönlichkeiten geben). Sie sollten die Einwilligung wenn möglich schriftlich einholen. Eine mündliche Einwilligung ist zwar möglich, lässt sich aber schwer dokumentieren oder nachweisen.

In der Praxis hat es sich bewährt, in der Einwilligung für die verschiedenen Medienkanäle separat abzufragen. Die betroffene Person hat dann die Möglichkeit, der Veröffentlichung auf der Webseite des Veranstalters zuzustimmen, der Nutzung auf Social-Media-Plattformen jedoch zu widersprechen. 


Eine Vorlage zur Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild/Video findet sich im Modul „Werkzeuge und Tools“


Quelle: Mohamed Hassan auf Pixabay