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Nutzungsrechte und Urheberrecht

Abschlussbedingungen

Achten Sie bei der Verwendung von Bild- und Videomaterialien auch auf das Urheberrecht und die Nutzungsrechte. Das ist zwar kein Datenschutz-Thema, es können hier aber ebenfalls Strafen drohen.


Urheber- und Nutzungsrecht

Wer ein Foto macht, ist dessen Urheber und hat damit das Urheberrecht an diesem Foto. Wollen andere Personen dieses Foto nutzen, kann der Urheber ihnen das Nutzungsrecht übertragen. Damit ist es der Person erlaubt, das Foto zu verwenden und zu veröffentlichen. Nutzungsrechte können Sie z.B. bei großen Bilddatenbanken erwerben. Dort kaufen Sie nicht die Fotos selbst, sondern erwerben das Nutzungsrecht. Das Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen.


Recht am eigenen Bild

Sind auf dem Foto Personen abgebildet, haben sie ein „Recht am eigenen Bild“. Das bedeutet, dass das Foto ohne ihre Einwilligung nicht veröffentlicht werden darf. Beachten Sie hier auf jeden Fall auch die nationale Rechtsprechung.

Machen Sie selbst auf einer Veranstaltung Fotos machen und die Einwilligung der abgebildeten Personen eingeholt haben, können Sie das Foto problemlos nutzen. Bei einem Foto aus einer Bilddatenbank, müssen Sie darauf vertrauen, dass der Fotograf die Einwilligung der abgebildeten Personen hat. 



Weiterführende Informationen

Das Urheberrecht und Nutzungsrecht ist kein Datenschutz-Thema. Wenn Sie sich näher mit der Thematik befassen möchten, empfehlen wir Ihnen das kostenlose Informationsmaterial unseres Projektes "CUMILA": 

Download Modul 3 - Informationssuche und Meinungsmache 


Quelle: Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay