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Einführung Veranstaltungen

Abschlussbedingungen

Bei der Durchführung von Veranstaltungen gibt es grundsätzlich zwei Dinge, die man aus Sicht des Datenschutzes berücksichtigen muss: Den Umgang mit den Daten der Teilnehmenden, sowie ggf. die Verwendung von Bild-, Ton- und Videomaterial der Veranstaltung. 

Dabei ist es egal, ob es sich bei der Veranstaltung um ein so genanntes LTTA (learning, teaching, training activities), ein Multiplier Event oder eine sonstige Veranstaltung handelt.


Quelle: Augusto Ordóñez auf Pixabay