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Informationspflicht

Abschlussbedingungen

Auch bei Veranstaltungen greift die Informationspflicht der DSGVO. Teilnehmende müssen bereits vor  der Erhebung ihrer Daten - im Falle einer Veranstaltung also bereits bei der Anmeldung – über die Verwendung ihrer Daten informiert werden. 

Es greift hier auch das Prinzip der Datenminimierung. Es dürfen verpflichtend nur die Daten erhoben werden, die auch für die Teilnahme bzw. die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind.Im Falle eines Webinars also maximal die E-Mail-Adresse und vielleicht der Name. Weitere Informationen dürfen nur freiwillig oder mit entsprechender Begründung erhoben werden. 

Den Teilnehmenden muss im Rahmen der Datenschutzhinweise genau erklärt werden, was mit ihren Daten geschieht, wer Zugriff darauf hat und wann sie wieder gelöscht werden.

Vorlagen finden Sie im Modul „Werkzeuge und Tools“.



Quelle: alexiafoutenay auf Pixabay