Artikel 15 DSGVO spricht betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Wenn sich eine betroffene Person mit einem Auskunftsersuchen bei uns meldet, müssen wir dieser Anfrage nachkommen.
Damit Sie sich vorstellen können, wie eine solche Anfrage aussieht, finden Sie an dieser Stelle ein Musterschreiben für ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO.
Vor der Beantwortung einer solchen Anfrage müssen wir jedoch die Identität der Auskunft suchenden Person überprüfen, um sicherzustellen, dass die betroffene Person auch wirklich die ist, für die sie sich ausgibt.
Musterschreiben des LfDI Baden-Württemberg als PDF-Dokument.
Das vorliegende Musterschreiben basiert auf einem Musterschreiben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Deutschland. Es wurde geringfügig angepasst und für die jeweiligen Sprachvarianten übersetzt.
Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Schreiben nur ein Muster darstellt.