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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Abschlussbedingungen

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Im April 2016 verabschiedet die EU einen neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie war das Resultat jahrelanger Diskussionen und Verhandlungen und trat nach einer zweijährigen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie löste damit die EU-Richtlinie von 1995 ab und ist für alle Mitgliedstaaten bindend. Die EU-Mitgliedstaaten haben zudem die Möglichkeit, die DSGVO über nationale Datenschutzgesetze zu konkretisieren – so gibt es in Deutschland z.B. das „Bundesdatenschutzgesetz(BDSG)“.

Die DSGVO gilt EU-weit in allen Mitgliedstaaten. Damit verankert sie nicht nur EU-weite einheitliche Datenschutzvorschriften, sondern kann auch für grenzübergreifende Fragestellungen angewandt werden.

Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten von Bürgerinnen und Bürgern der EU, was zur Folge hat, dass sie auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gilt, sofern diese Unternehmen Daten von Bürgerinnen und Bürgern der EU verarbeiten.

Immer mehr Länder führen Rechtsvorschriften zum Datenschutz ein. Viele dieser Gesetze sind stark von der DSGVO beeinflusst. Sie gilt als Vorbild für viele andere Länder und ist eines der weitreichendsten Regelung zum Schutz von personenbezogenen Daten (Quelle).

 

Quelle u.a.: https://www.bfdi.bund.de/DE/DerBfDI/Inhalte/Datenschutzpfad/Geschichte-Datenschutz.html