Rechtmäßigkeit
Als Verantwortlicher müssen Sie sicherstellen, dass alle Verarbeitungen personenbezogener Daten rechtmäßig und nach den Grundsätzen der DSGVO durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
Jede Verarbeitung muss sich auf einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO gründen. Zur Erinnerung hier noch einmal die Rechtsgrundlagen im Einzelnen:
- Einwilligung (DSGVO Art.6 Abs. 1 a)
- Vertragliche Verpflichtung oder vorvertragliche Maßnahme (DSGVO Art.6 Abs. 1 b)
- Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art.6 Abs. 1 c)
- Wahrung lebenswichtiger Interessen (DSGVO Art.6 Abs. 1 d)
- Wahrung öffentlicher Interessen (DSGVO Art.6 Abs. 1 e)
- Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen (DSGVO Art.6 Abs. 1 f)
Grundsätze des Datenschutzes
Die Verarbeitung muss auf Grundlage der in Art. 5 DSGVO aufgeführten Grundsätze erfolgen. Die Grundsätze des Datenschutzes sind:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
- Rechenschaftspflicht
Einhaltung von Betroffenenrechten
Zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gehört auch die Einhaltung der Betroffenenrechte:
- Betroffene Personen müssen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Diese Information muss bereits bei der Erhebung der Daten erfolgen. Zudem muss die Information in klarer, verständlicher Form bereitgestellt werden.
- Betroffene haben ein Recht auf Auskunft sowie Berichtigung und Löschung ihrer Daten.
- Betroffene haben unter Umständen ein Widerspruchsrecht oder, im Falle einer Verarbeitung die auf einer Einwilligung beruht, ein Recht auf Widerruf.
Alle Themen finden Sie im Detail in unserem Grundlagenkurs "Die DSGVO erklärt".