Zum Hauptinhalt
Textseite

Datenschutz in Unternehmen und Organisationen

Abschlussbedingungen

Datenschutz in Unternehmen und Organisationen


Aus der Verantwortung für die Datenverarbeitung ergeben sich eine Reihe von Pflichten für das Unternehmen oder die Organisation. Als Verantwortlicher müssen Sie nachweisen können, dass die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Das bedeutet, dass neben der Einführung von Prozessen und Arbeitsabläufen, die den Datenschutz gewährleisten, auch die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen notwendig ist. 

Dies schließt unter anderem mit ein:

  • Sicherstellung der Rechtsmäßigkeit der Datenverarbeitungen
  • Das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Dokumentation der technisch und organisatorischen Maßnahmen
  • Prüfung und Dokumentation der externen Dienstleister und Auftragsdatenverarbeitenden
  • Durchführung von Risikoanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen bei Bedarf
  • Definition und Einhaltung von Löschfristen
  • Definition von internen Prozessen (z.B. im Falle eines Datenschutzvorfalles)


Quelle: Mohamed Hassan auf Pixabay